Továrek, Horký a partneři, advokátní kancelář, s.r.o. gewährt ihren Klienten Komplexdienste in dem Bereich der mit Immobilientransaktionen, mit Immobilienverwaltung und mit Immobilienbetrieb verbundenen Rechtsbeziehungen.
THT bietet ihren Klienten eine proffesionelle Rechtsanwaltstätigkeit bei Übertragungen des Eigentumrechts an Immobilien, in dem Bereich der Rechtsbeziehungen, die mit Vorkaufs- und Pfandsrechten an Immobilien und Grunddienstbarkeiten verbunden sind. THT stellt für ihre Klienten ebenso eine Beratung in dem Bereich der Finanzierung von Immobilientransaktionen bereit und ihren Klienten leistet es eine anwaltliche Treuhandschaft.
THT verfügt über weitgehende Erfahrung mit Agenda von Mietvertägen, Werkverträgen, die mit Rekonstruktion von Immobilien verbunden sind, von Bauverträgen und anschlieβenden Rechtsgeschäften bei der Immobilienevidenz, von Hausverwaltungsverträgen und Rechtsagenda von Siedlungsgennossenschaften und Eigentümmergemeinschaften.
Im Bereich der mit Immobilien verbundenen Rechtsbeziehungen bietet THT ihren Klienten eine Einstiegsanalyse und einen aus der rechtlichen und steuerlichen Sicht massgeschneiderten Lösungsvorschlag. Bei Verhandlungen mit potenziellen Vertragspartnern vertritt THT ihre Klienten und setzt sich für die Sicherstellung der besten Bedingungen ein. Bei der Rechtsanwaltstätigkeit im Bereich der mit Immobilien verbundenen Rechtsbeziehungen ist für THT die Sicherstellung aller Rechte seiner Klienten die oberste Maxime.
THT bietet ihren Klienten eine proffesionelle Rechtsanwaltstätigkeit bei Übertragungen des Eigentumrechts an Immobilien, in dem Bereich der Rechtsbeziehungen, die mit Vorkaufs- und Pfandsrechten an Immobilien und Grunddienstbarkeiten verbunden sind. THT stellt für ihre Klienten ebenso eine Beratung in dem Bereich der Finanzierung von Immobilientransaktionen bereit und ihren Klienten leistet es eine anwaltliche Treuhandschaft.
THT verfügt über weitgehende Erfahrung mit Agenda von Mietvertägen, Werkverträgen, die mit Rekonstruktion von Immobilien verbunden sind, von Bauverträgen und anschlieβenden Rechtsgeschäften bei der Immobilienevidenz, von Hausverwaltungsverträgen und Rechtsagenda von Siedlungsgennossenschaften und Eigentümmergemeinschaften.
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