Die Europäische Gesellschaft oder Societas Europaea (SE), wie sie international genannt wird, ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die direkt nach der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft und der Richtlinie 2001/86/EG gegründet wird. Die Gemeinschaftsregelung wird in einigen Aspekten durch das Gesetz Nr. 627/2004 Slg. über die Europäische Gesellschaft ergänzt.
Das Grundkapital der SE setzt sich aus Aktien zusammen. Die Mindesthöhe des gezeichneten Grundkapitals beträgt 120 000 Euro. Ein solcher Rechtsträger darf nicht auf einer „grünen Wiese“ errichtet werden, denn die Möglichkeiten zur Gründung einer SE sind in den Rechtsvorschriften über SE genau festgelegt. Eine weitere unerläßliche Voraussetzung für die Gründung ist ein grenzüberschreitendes Element, das entweder in den Personen der gründenden Rechtsträger oder in deren Beziehungen präsent ist.
Der grenzüberschreitende Charakter bleibt auch während des weiteren Bestehens der SE erhalten, da die rechtlichen Regelungen zulassen, daß sie ihren Sitz aus einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen verlegt und dadurch auch ihren Personalstatus und Steuersitz verändert.
Továrek, Horký a partneři, advokátní kancelář, s.r.o. erbringt alle erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung und weiteren Verwaltung einer SE. Wir können auch die rechtliche Begleitung bei der Vorbereitung und der Realisation der Verlegung des SE-Sitzes in einen anderen Mitgliedsstaat gewährleisten.
Das Grundkapital der SE setzt sich aus Aktien zusammen. Die Mindesthöhe des gezeichneten Grundkapitals beträgt 120 000 Euro. Ein solcher Rechtsträger darf nicht auf einer „grünen Wiese“ errichtet werden, denn die Möglichkeiten zur Gründung einer SE sind in den Rechtsvorschriften über SE genau festgelegt. Eine weitere unerläßliche Voraussetzung für die Gründung ist ein grenzüberschreitendes Element, das entweder in den Personen der gründenden Rechtsträger oder in deren Beziehungen präsent ist.
Der grenzüberschreitende Charakter bleibt auch während des weiteren Bestehens der SE erhalten, da die rechtlichen Regelungen zulassen, daß sie ihren Sitz aus einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen verlegt und dadurch auch ihren Personalstatus und Steuersitz verändert.
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